Verwaltungsgerichtshof
13.11.2024
Ra 2023/02/0212
GRS wie Ra 2019/03/0098 E 25. Februar 2020 RS 3
Disloziert erkennbare beweiswürdigende Ausführungen entsprechen ebenso wenig den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses wie dislozierte Feststellungen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020212.L03