Verwaltungsgerichtshof
17.12.2025
Ra 2023/02/0107
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2024/02/0126 B 23.04.2026
Ra 2024/02/0128 B 23.04.2026
Auch in Fällen amtssignierter Bescheide erfolgt nach Paragraph 7, ZustG keine Heilung fehlerhafter Zustellungen, wenn nicht festgestellt wurde, dass dem Bescheidadressaten das Dokument selbst im Original - sei es die für ihn bestimmte Ausfertigung in Papierform oder das elektronische Dokument - tatsächlich zugekommen ist (VwGH 9.10.2025, Ra 2024/18/0543).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020107.L03