Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/02/0065 E 23. Oktober 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020039.L01