Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/02/0251 E 19. April 2022 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Paragraph 70, BWG 1993 enthält keine Regelungen über die Parteistellung. Es ist daher im Wege der Auslegung zu prüfen, ob durch die maßgebliche Rechtsvorschrift nur eine Rechtspflicht der Behörde oder auch ein subjektives Recht des Betroffenen begründet wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020031.L03