Verwaltungsgerichtshof
03.04.2023
Ra 2023/02/0031
GRS wie Ra 2021/02/0251 E 19. April 2022 RS 3 (hier nur der erste Satz)
Paragraph 70, BWG 1993 enthält keine Regelungen über die Parteistellung. Es ist daher im Wege der Auslegung zu prüfen, ob durch die maßgebliche Rechtsvorschrift nur eine Rechtspflicht der Behörde oder auch ein subjektives Recht des Betroffenen begründet wird.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020031.L03