Verwaltungsgerichtshof
14.05.2024
Ra 2023/01/0353
GRS wie Ra 2019/01/0480 B 28. Jänner 2020 RS 3
Da die Sicherheitsbehörden gemäß Paragraph 65, Absatz eins, SPG ermächtigt sind, Menschen die im Verdacht stehen, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, erkennungsdienstlich zu behandeln, hatte die Behörde weder festzustellen noch zu untersuchen, ob die im Verdachtsbereich vorgeworfenen Straftaten begangen wurden vergleiche VwGH 22.5.2014, 2013/01/0045).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010353.L04