Verwaltungsgerichtshof
14.08.2023
Ra 2023/01/0159
GRS wie Ra 2020/01/0344 B 30. September 2020 RS 4
Eine nach den Umständen des Einzelfalles vorgenommene und vertretbare Beurteilung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme durch das VwG ist nicht revisibel vergleiche VwGH 4.10.2018, Ra 2018/18/0463, zur Voraussetzung des fehlenden Verschuldens nach Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 2, VwGVG 2014 in einem Fall, in dem das VwG fallbezogen davon ausging, dass die Geltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen im Verfahren möglich und zumutbar gewesen wäre).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023010159.L01