Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/01/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/01/0002 E 29. März 2023 RS 7 (hier nur der letzte Teilsatz)

Stammrechtssatz

Schon das Verständnis der SPG RichtlinienV 1993 als "Berufspflichtenkodex" und die gesetzliche Determinierung derselben als Katalog "zur Sicherstellung wirkungsvollen einheitlichen Vorgehens" lassen erkennen, dass sie nicht jede Rechtsverletzung erfassen soll; die Frage einer allfälligen Verletzung von Richtlinien ist ausschließlich anhand der konkreten Einzel-Anordnungen der SPG RichtlinienV 1993 zu beantworten vergleiche VwGH 7.9.2000, 99/01/0429).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023010042.L02