Verwaltungsgerichtshof
25.04.2025
Ra 2022/22/0166
Die Zurückweisung des als Rechtsmittel gegen den Beschluss, mit dem die Verfahrenshilfe versagt wurde, zu erachtenden Begehrens hat nicht durch den Berichter, sondern durch den zuständigen Senat zu erfolgen (VwGH 22.7.2021, Ra 2021/06/0014).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220166.L08