Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/22/0166

Rechtssatz

Die Zurückweisung des als Rechtsmittel gegen den Beschluss, mit dem die Verfahrenshilfe versagt wurde, zu erachtenden Begehrens hat nicht durch den Berichter, sondern durch den zuständigen Senat zu erfolgen (VwGH 22.7.2021, Ra 2021/06/0014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220166.L08