Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/22/0166

Rechtssatz

Ist die Aussichtslosigkeit eines Wiederaufnahmeantrags offenkundig, erübrigt sich auch eine Behebung des ihm anhaftenden Formgebrechens (Abfassung und Einbringung durch einen Rechtsanwalt) (VwGH 15.2.2023, Ra 2021/13/0032).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220166.L01