Verwaltungsgerichtshof
25.04.2025
Ra 2022/22/0166
Ist die Aussichtslosigkeit eines Wiederaufnahmeantrags offenkundig, erübrigt sich auch eine Behebung des ihm anhaftenden Formgebrechens (Abfassung und Einbringung durch einen Rechtsanwalt) (VwGH 15.2.2023, Ra 2021/13/0032).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220166.L01