Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/22/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/22/0033 B 19. März 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gesetzt werden, können grundsätzlich geeignet sein, einen Grund im Sinn des Paragraph 64, Absatz 2, letzter Satz NAG 2005 darzustellen. Es ist jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Hinderungsgründe tatsächlich der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind und auch entsprechend nachgewiesen werden

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022220088.L04