Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.2025

Geschäftszahl

Ro 2022/22/0007

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2022/22/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/22/0227 E 14. Oktober 2022 RS 3

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit Wiederaufnahmenverfahren betreffend die Erteilung von Aufenthaltstiteln geht es nicht darum, den Kindern das Eingehen einer Aufenthaltsehe durch einen Elternteil anzulasten, sondern darum, ob ihnen ein Erschleichen des Bescheids durch den Elternteil (im Wege des Berufens auf eine Aufenthaltsehe) zugerechnet werden kann. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die erteilten Aufenthaltstitel vom gesetzlichen Vertreter erwirkt wurden, sodass sein Verschweigen der Aufenthaltsehe als "Erschleichen" iSd. Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer eins, AVG in den Verfahren der Kinder gewertet und diesen zugerechnet werden kann vergleiche VwGH 18.1.2022, Ra 2019/22/0051).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022220007.J02