Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/21/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/21/0442 E 15. November 2022 RS 1 (hier statt 'erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes' nur 'gesundheitliche Probleme')

Stammrechtssatz

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Fremden kann - selbst wenn daraus keine Haftunfähigkeit resultiert - bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Unzulässigkeit von Schubhaft führen vergleiche VwGH 15.9.2022, Ra 2021/21/0342; VwGH 3.9.2015, Ro 2015/21/0012).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210061.L04