Verwaltungsgerichtshof
01.09.2022
Ra 2022/18/0200
Das Zeigen von Reue, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, aber auch der erfolgreiche Abschluss einer Drogenentzugstherapie sind maßgebliche Umstände, auf die in der im Rahmen der Gefährdungsprognose (nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005) vorzunehmenden Gesamtbetrachtung Bedacht zu nehmen ist vergleiche VwGH 28.10.2021, Ra 2020/19/0317, und VwGH 29.8.2019, Ra 2018/19/0522).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022180200.L02