Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/17/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/22/0162 B 23. November 2017 RS 9 (hier ohne 'nach einem länger dauernden Inlandsaufenthalt')

Stammrechtssatz

Aus Arbeitsvorverträgen, Bestätigung über die "Reservierung" eines Arbeitsplatzes und Absolvierung einer Ausbildung ist keine erhebliche berufliche Integration abzuleiten. Diese Umstände stellen sich vielmehr als (bloße) Vorbereitung einer künftigen Berufstätigkeit nach einem länger dauernden Inlandsaufenthalt dar, der im Rahmen der Interessenabwägung iSd Artikel 8, MRK kein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (Hinweis VwGH 19.4.2012, 2011/21/0014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170155.L01