Verwaltungsgerichtshof
14.07.2025
Ro 2022/17/0001
In Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach Paragraph 55, AsylG 2005 ist nicht nur eine vergangenheitsbezogene, sondern in erster Linie eine zukunftsorientierte Betrachtung anzustellen (VwGH 5.3.2021, Ra 2020/21/0465).
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022170001.J03