Verwaltungsgerichtshof
05.09.2023
Ra 2022/16/0092
Liegt der Wert der Gegenleistung gemäß Paragraph 26, Absatz 3, GGG 1984 unter dem in Paragraph 26, Absatz eins, letzter Satz GGG 1984 definierten Wert, indiziert dies das Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022160092.L02