Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/16/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/16/0092 B 5. September 2023 RS 3

Stammrechtssatz

Die Frage konkreter Verhältnisse eines Falls ist ebenso eine Tatsachenfrage wie jene anderer, nach Paragraph 26, Absatz 3, GGG 1984 zum Vergleich in Betracht zu ziehender Verhältnisse und die Frage, ob oder inwieweit außergewöhnliche Verhältnisse iSd Paragraph 26, Absatz 3, GGG 1984 einen Einfluss auf die Gegenleistung hatten oder nicht vergleiche VwGH 9.4.2020, Ra 2020/16/0052).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160014.L03