Verwaltungsgerichtshof
21.11.2024
Ra 2022/16/0014
GRS wie Ra 2018/16/0033 B 30. Juni 2021 RS 2
Die Frage, ob außergewöhnliche Verhältnisse iSd Paragraph 26, Absatz 3, GGG vorliegen, ist anhand der Umstände des Einzelfalls (die, sofern sie nicht außer Streit stehen, im Rahmen der Sachverhaltsfeststellungen zu umschreiben sind), zu beurteilen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160014.L02