Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2023

Geschäftszahl

Ro 2022/15/0035

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ro 2022/15/0035 E 19.12.2023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/13/0195 E 18. Dezember 2013 VwSlg 8871 F/2013 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Reihengeschäft liegt nur dann vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, welche dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft vergleiche z.B. Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 3, Tz 53).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022150035.J01