Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/15/0028

Rechtssatz

Für die Qualifikation als notwendiges Betriebsvermögen ist nicht entscheidend, ob aus dem Wirtschaftsgut selbst gesondert Erträge erzielt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022150028.L03