Verwaltungsgerichtshof
24.02.2023
Ra 2022/13/0095
Dass die Kunden eines Unternehmers ihren Schwerpunkt im Export haben, schließt einen Nutzen aus dem Fremdenverkehr im jeweiligen Bundesland nicht aus, wenn nicht behauptet wird (oder festgestellt wird), dass diese Kunden ihrerseits keine Kunden im Inland (im jeweiligen Bundesland) belieferten vergleiche VwGH 7.10.2005, 2001/17/0153).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130095.L04