Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0095

Rechtssatz

Dass die Kunden eines Unternehmers ihren Schwerpunkt im Export haben, schließt einen Nutzen aus dem Fremdenverkehr im jeweiligen Bundesland nicht aus, wenn nicht behauptet wird (oder festgestellt wird), dass diese Kunden ihrerseits keine Kunden im Inland (im jeweiligen Bundesland) belieferten vergleiche VwGH 7.10.2005, 2001/17/0153).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130095.L04