Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/13/0062 E 1. März 2023 RS 3 (hier: Kärnten)

Stammrechtssatz

Bewirkt der Tourismus in einem Land eine Belebung der Wirtschaftstätigkeit der gesamten Bevölkerung, so kann davon ausgegangen werden, dass Umsätze, die mit diesen Personen erzielt werden, auf Einnahmen aus dem Tourismus zurückgehen vergleiche VwGH 28.2.2000, 96/17/0252). Entscheidend ist demnach, ob zufolge der auf den Tourismus zurückzuführenden Hebung der wirtschaftlichen Lage in Tirol höhere Umsätze erzielt werden konnten, als wenn der Tourismus dort nicht existieren würde vergleiche VwGH 28.6.2016, 2013/17/0213). Es kommt also darauf an, ob und in welcher Weise die in Tirol erzielten Umsätze vom dortigen Fremdenverkehr beeinflusst sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130095.L03