Verwaltungsgerichtshof
24.02.2023
Ra 2022/13/0095
GRS wie Ra 2022/13/0062 E 1. März 2023 RS 3 (hier: Kärnten)
Bewirkt der Tourismus in einem Land eine Belebung der Wirtschaftstätigkeit der gesamten Bevölkerung, so kann davon ausgegangen werden, dass Umsätze, die mit diesen Personen erzielt werden, auf Einnahmen aus dem Tourismus zurückgehen vergleiche VwGH 28.2.2000, 96/17/0252). Entscheidend ist demnach, ob zufolge der auf den Tourismus zurückzuführenden Hebung der wirtschaftlichen Lage in Tirol höhere Umsätze erzielt werden konnten, als wenn der Tourismus dort nicht existieren würde vergleiche VwGH 28.6.2016, 2013/17/0213). Es kommt also darauf an, ob und in welcher Weise die in Tirol erzielten Umsätze vom dortigen Fremdenverkehr beeinflusst sind.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130095.L03