Verwaltungsgerichtshof
28.05.2025
Ra 2022/13/0081
GRS wie Ra 2022/13/0042 B 9. Mai 2022 RS 4
Mittelbar wird ein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus erzielt, wenn durch die Fremden (Gäste) in einem Bereich eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt vergleiche VwGH 25.2.1994, 92/17/0130, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022130081.L01