Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/13/0042 B 9. Mai 2022 RS 4

Stammrechtssatz

Mittelbar wird ein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus erzielt, wenn durch die Fremden (Gäste) in einem Bereich eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt vergleiche VwGH 25.2.1994, 92/17/0130, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130062.L01