Verwaltungsgerichtshof
09.05.2022
Ra 2022/13/0042
Mittelbar wird ein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus erzielt, wenn durch die Fremden (Gäste) in einem Bereich eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt vergleiche VwGH 25.2.1994, 92/17/0130, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130042.L04