Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0019

Rechtssatz

Gemäß Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG kann gegen das Erkenntnis eines VwG wegen Rechtswidrigkeit Revision erheben, wer durch das Erkenntnis in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Entscheidend für das Vorliegen der Berechtigung zur Erhebung einer Revision ist somit, ob der Revisionswerber durch das bekämpfte Erkenntnis - ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit - in einem subjektiven Recht überhaupt verletzt sein kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130019.L02