Verwaltungsgerichtshof
09.09.2022
Ra 2022/12/0093
Nichtstattgebung - Übertretung des Glücksspielgesetzes - Nach Paragraph 14, Absatz eins, VStG dürfen Geldstrafen nur insoweit zwangsweise eingebracht werden, als dadurch weder der notwendige Unterhalt des Bestraften und derjenigen, zu deren Unterhalt ihn das Gesetz verpflichtet, noch die Erfüllung der Pflicht, den Schaden gutzumachen, gefährdet wird vergleiche VwGH 3.8.2016, Ra 2016/17/0172, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022120093.L01