Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2023

Geschäftszahl

Ro 2022/12/0032

Rechtssatz

Für die Frage der Zuständigkeit zur Erteilung einer Weisung kommt es darauf an, dass die Weisung von einem Organ stammt, das dem Weisungsempfänger "vorgesetzt" iSd Artikel 20, Absatz eins, B-VG ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022120032.J05