Verwaltungsgerichtshof
06.06.2023
Ro 2022/12/0032
Für die Frage der Zuständigkeit zur Erteilung einer Weisung kommt es darauf an, dass die Weisung von einem Organ stammt, das dem Weisungsempfänger "vorgesetzt" iSd Artikel 20, Absatz eins, B-VG ist.
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022120032.J05