Verwaltungsgerichtshof
06.06.2023
Ro 2022/12/0032
Weisungen können auch im Rahmen des richterlichen Dienstverhältnisses sowohl im Hinblick auf die Befolgungspflicht als auch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit überprüft werden vergleiche VwGH 7.9.2020, Ra 2020/12/0035).
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022120032.J04