Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.2023

Geschäftszahl

Ro 2022/12/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/09/0088 E 20. November 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete Norm zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorganwaltern ergeht. Sie ist ein interner Akt im Rahmen der Verwaltungsorganisation und an keine besonderen Formerfordernisse gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich ergehen (Hinweis E 26.6.1997, Zl. 95/09/0230).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022120029.J01