Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/11/0129

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2022/11/0130 E 10.10.2023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/11/0314 E 29. Mai 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Die Abwehrrechtsposition eines Interessenten reicht nur so weit, dass er einerseits seine prozessuale Stellung als Interessent verteidigen und andererseits verhindern kann, dass der Rechtserwerb durch einen Nichtlandwirt grundverkehrsbehördlich genehmigt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022110129.L02