Verwaltungsgerichtshof
06.10.2023
Ra 2022/11/0129
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2022/11/0130 E 10.10.2023
GRS wie Ra 2017/11/0314 E 29. Mai 2019 RS 4
Die Abwehrrechtsposition eines Interessenten reicht nur so weit, dass er einerseits seine prozessuale Stellung als Interessent verteidigen und andererseits verhindern kann, dass der Rechtserwerb durch einen Nichtlandwirt grundverkehrsbehördlich genehmigt wird.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022110129.L02