Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/11/0013

Rechtssatz

Die Begründung des VwG, wonach Sachverhaltsfeststellungen zur Frage, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar erscheinen lassen, auf Basis eines Sachverständigengutachtens zu treffen seien, vermag das Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung keinesfalls zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022110013.L02