Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2022

Geschäftszahl

Fe 2022/11/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Fe 2022/09/0001 E 10. Juni 2022 RS 9

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob ein Sachverhalt als grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung zu beurteilen ist, sind aus unionsrechtlicher Sicht eindeutige Sachverhaltsfeststellungen dahin zu treffen, ob und welche der für die Arbeitskräfteüberlassung ausschlaggebenden Kriterien verwirklicht sind, um im Rahmen einer rechtlichen Gesamtbeurteilung fallbezogen das Vorliegen von grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung bejahen oder verneinen zu können vergleiche VwGH 22.8.2017, Ra 2017/11/0068).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:FE2022110001.H04