Verwaltungsgerichtshof
09.11.2022
Fe 2022/11/0001
GRS wie Fe 2022/09/0001 E 10. Juni 2022 RS 9
Für die Beurteilung, ob ein Sachverhalt als grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung zu beurteilen ist, sind aus unionsrechtlicher Sicht eindeutige Sachverhaltsfeststellungen dahin zu treffen, ob und welche der für die Arbeitskräfteüberlassung ausschlaggebenden Kriterien verwirklicht sind, um im Rahmen einer rechtlichen Gesamtbeurteilung fallbezogen das Vorliegen von grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung bejahen oder verneinen zu können vergleiche VwGH 22.8.2017, Ra 2017/11/0068).
ECLI:AT:VWGH:2022:FE2022110001.H04