Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/10/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/05/0078 E 25. September 2019 RS 8 (hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Baubewilligungen und diesen zugrunde liegende bezughabende Pläne enthalten auch personenbezogene Daten, an denen ein schutzwürdiges Interesse an deren Geheimhaltung im Sinne des DSG 2000 besteht. Ferner kann die Identität eines Grundstückseigentümers unschwer durch Einsichtnahme im Grundbuch festgestellt werden, sodass in einer Baubewilligung oder dieser zugrunde liegenden Plänen enthaltene Daten anhand der Grundstücksnummer auf den Grundstückseigentümer, der in vielen Fällen auch der Bauwerber und Baukonsensinhaber ist, im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, DSG 2000 rückführbar sind vergleiche in diesem Zusammenhang etwa VwGH 12.3.2010, 2008/17/0136).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022100063.L06