Verwaltungsgerichtshof
06.09.2023
Ra 2022/09/0144
GRS wie Ra 2021/07/0072 B 9. März 2023 RS 1
Durch die Aufhebung eines Erkenntnisses, mit dem ein Verfahren abgeschlossen wurde, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmewerber erfolglos begehrt wurde, durch den VwGH tritt im Hinblick auf Paragraph 42, Absatz 3, VwGG die Gegenstandslosigkeit des Revisionsverfahrens betreffend den die Wiederaufnahme ablehnenden Beschluss ein vergleiche VwGH 18.9.2015, Ro 2014/05/0068).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090144.L01