Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/07/0072 B 9. März 2023 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Aufhebung eines Erkenntnisses, mit dem ein Verfahren abgeschlossen wurde, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmewerber erfolglos begehrt wurde, durch den VwGH tritt im Hinblick auf Paragraph 42, Absatz 3, VwGG die Gegenstandslosigkeit des Revisionsverfahrens betreffend den die Wiederaufnahme ablehnenden Beschluss ein vergleiche VwGH 18.9.2015, Ro 2014/05/0068).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090144.L01