Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0136

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/03/0005 B 18. März 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der zeitlichen Begrenzung des Anspruchs auf Ersatz des Verdienstentgangs durch die Paragraphen 33 und 49 EpidemieG 1950 handelt es sich der Sache nach um eine Verjährungsbestimmung: Das Recht auf Ersatz des Verdienstentgangs wird zeitlich begrenzt und erlischt durch nicht rechtzeitige Geltendmachung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090136.L02