Verwaltungsgerichtshof
02.10.2023
Ra 2022/09/0131
GRS wie Ra 2021/09/0244 E 1. März 2022 RS 7
Selbst kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen reichen für sich allein nicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden könne, dass es die Einhaltung der Ausländerbeschäftigungsvorschriften sicherstellt, liege vor vergleiche VwGH 21.12.2020, Ra 2020/09/0065).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090131.L04