Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/02/0068 E 9. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090131.L03