Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0113

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/09/0114

Rechtssatz

Weder ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an Asylwerber per se ausgeschlossen (siehe Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, AuslBG), noch ihnen durch das AuslBG die Aufnahme einer tatsächlich selbständigen Tätigkeit untersagt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090113.L01