Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0094

Rechtssatz

Die Klärung von Tatsachenfragen und Fragen der Beweiswürdigung hat im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in der Regel nach einer Beweisaufnahme in einer mündlichen Verhandlung zu erfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090094.L01