Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0034

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/09/0035

Rechtssatz

Zur erforderlichen Bestimmtheit von Tatvorwürfen hat der VwGH im Zusammenhang mit einem Einleitungsbeschluss nach Paragraph 154, Absatz 2, ÄrzteG 1998 in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Disziplinarrecht der Beamten bereits festgehalten, dass dieser die Beschuldigungspunkte bestimmt zu bezeichnen hat vergleiche VwGH 30.3.2023, Ra 2021/09/0001; 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090034.L05