Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2022

Geschäftszahl

Fe 2022/09/0001

Rechtssatz

Der VwGH hat zu entscheiden, ob die vom Amtshaftungsgericht bezeichneten Bescheide rechtswidrig waren. Die Frage des Verschuldens (im Sinn einer Unvertretbarkeit) ist vom Amtshaftungsgericht in seinem Verfahren zu beurteilen. Der VwGH hat nach der - gemäß Paragraph 70, VwGG auch im Verfahren über Feststellungsanträge in Amtshaftungssachen - anzuwendenden Bestimmung des Paragraph 41, VwGG die zu überprüfende Entscheidung - soweit nicht Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit oder infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vorliegt - auf Grund des in dieser angenommenen Sachverhalts zu überprüfen. Dazu hat das Amtshaftungsgericht nach Paragraph 65, Absatz 2, VwGG den Bescheid und allenfalls die Punkte zu bezeichnen, deren Überprüfung es verlangt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:FE2022090001.H11