Verwaltungsgerichtshof
26.02.2026
Ra 2022/08/0081
Qualifizierte sachliche Entscheidungsbefugnisse können einen gewissen Spielraum für eine eigenständige (unter Umständen auch unternehmerische) Gestaltung der Tätigkeiten eröffnen. Derartige Dispositionsmöglichkeiten stärken - insbesondere bei Fehlen der Einbindung in eine Betriebsorganisation - die Sphäre persönlicher Ungebundenheit und sprechen gegen das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses vergleiche VwGH 13.5.2025, Ra 2024/08/0130).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022080081.L05