Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0081

Rechtssatz

Qualifizierte sachliche Entscheidungsbefugnisse können einen gewissen Spielraum für eine eigenständige (unter Umständen auch unternehmerische) Gestaltung der Tätigkeiten eröffnen. Derartige Dispositionsmöglichkeiten stärken - insbesondere bei Fehlen der Einbindung in eine Betriebsorganisation - die Sphäre persönlicher Ungebundenheit und sprechen gegen das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses vergleiche VwGH 13.5.2025, Ra 2024/08/0130).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022080081.L05