Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2015/04/0004 E 16. März 2016 VwSlg 19330 A/2016 RS 4

Stammrechtssatz

Ist die Herbeiführung eines unionsrechtkonformen Zustandes auf unterschiedlichem Weg möglich, darf im Wege der Verdrängung von innerstaatlichem Recht nur jene von mehreren unionskonformen Lösungen zur Anwendung gelangen, mit welcher die Entscheidung des nationalen Gesetzgebers so weit wie möglich erhalten bleibt (Hinweis E vom 17. April 2008, 2008/15/0064 sowie das E vom 25. Oktober 2011, 2011/15/0070).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022080031.L01