Verwaltungsgerichtshof
01.06.2023
Ra 2022/07/0186
In dem Umstand, dass einem Beschuldigten in einem Straferkenntnis nicht der gesamte allenfalls in Betracht kommende Tatzeitraum zur Last gelegt wurde, kann keine Rechtsverletzung erblickt werden vergleiche VwGH 19.6.2010, 2010/09/0149).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070186.L03