Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/07/0186

Rechtssatz

In dem Umstand, dass einem Beschuldigten in einem Straferkenntnis nicht der gesamte allenfalls in Betracht kommende Tatzeitraum zur Last gelegt wurde, kann keine Rechtsverletzung erblickt werden vergleiche VwGH 19.6.2010, 2010/09/0149).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070186.L03