Verwaltungsgerichtshof
29.08.2024
Ra 2022/07/0182
GRS wie 98/10/0251 E 5. Oktober 1998 RS 1 (hier die Verpflichtung zur Wiederherstellung des früheren Zustandes eines Güterwegs)
Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des
gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den
Bestimmtheitserfordernissen des Paragraph 59, Absatz eins, AVG, wenn weder beim
Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über
Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070182.L01