Verwaltungsgerichtshof
19.03.2024
Ra 2022/07/0075
GRS wie Ra 2017/07/0042 E 16. November 2017 RS 7 (hier ohne den letzten Satz)
Die Einräumung eines Zwangsrechtes nach Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 setzt ein Projekt voraus, dessen Umsetzung es dient; ohne eine vorangegangene, die davon betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile zweifelsfrei bezeichnende wasserrechtliche Bewilligung eines Projektes dürfen dafür erforderliche Zwangsrechte nicht begründet werden vergleiche VwGH 9.11.1982, 82/07/0039). Dies gilt auch dann, wenn die Bewilligung nach dem WRG 1959 im Rahmen eines UVPG 2000-Verfahrens erteilt worden war.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070075.L02