Verwaltungsgerichtshof
26.01.2023
Ra 2022/07/0026
GRS wie 2003/07/0087 E 8. Juli 2004 RS 1
Der Bestand der dem öffentlichen Recht zugehörenden Nutzungsrechte an Agrargemeinschaften ist vom Grundbuchsstand unabhängig. Der grundbuchsrechtliche Publizitäts- und Eintragungsgrundsatz gilt hier nicht. Die Grundbuchseintragung ist zwar ein mitunter entscheidendes Beweismittel, hat aber nur deklarativen Charakter und wird nicht konstitutiv wirksam.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070026.L08