Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/07/0025

Beachte

Besprechung in:

Besprechung in: wbl - Wirtschaftsrechtliche Blätter 4 aus 2025,, Seite 189 - 199;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2018/04/0012 E 17. Dezember 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Allein der Umstand, dass ein Vorhaben des Anhangs 1 UVP-G 2000 mit anderen in einem räumlichen Zusammenhang stehenden Vorhaben den Schwellenwert erreicht, bewirkt noch nicht, dass gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. eine UVP durchzuführen ist; vielmehr hat die Behörde in diesem Fall nach der genannten Norm eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070025.L04