Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/05/0179

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/05/0082 B 23. Mai 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anhängigkeit eines Bauansuchens steht der Erteilung eines Abbruchauftrages nach Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 2014 nicht entgegen. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob ein gestelltes Bauansuchen Aussicht darauf hat, bewilligt zu werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050179.L01