Verwaltungsgerichtshof
02.12.2024
Ra 2022/05/0179
GRS wie Ra 2017/05/0082 B 23. Mai 2017 RS 1
Die Anhängigkeit eines Bauansuchens steht der Erteilung eines Abbruchauftrages nach Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 2014 nicht entgegen. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob ein gestelltes Bauansuchen Aussicht darauf hat, bewilligt zu werden.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050179.L01